Macht Kardinal Marx Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare zur Pflicht?

Im Erzbistum München soll die umstrittene Handreichung „Segen gibt der Liebe Kraft” zur verbindlichen Grundlage werden, wer als Seelsorger nicht mitmacht, muss Paare weiterverweisen.

Kardinal Reinhard Marx hat die Priester und hauptamtlichen Mitarbeiter seines Erzbistums offiziell dazu aufgefordert, Segensfeiern für Paare einzuführen, die keine sakramentale Ehe eingehen können, darunter geschieden Wiederverheiratete, gleichgeschlechtliche und ausdrücklich auch „queere” Paare. Grundlage soll die Handreichung „Segen gibt der Liebe Kraft” werden, die nach einem Schreiben des Erzbischofs, das der Tagespost vorliegt, fortan „Grundlage des seelsorglichen Handelns” im Erzbistum München und Freising sein soll. Dass diese Handreichung den Maßgaben des Vatikans klar zuwiderläuft, ist kein Geheimnis, und stört den Münchner Kardinal offenbar nicht.

 

Kein Seelsorger soll ablehnen dürfen

Die Sprache des erzbischöflichen Schreibens lässt wenig Raum für Ausweichmanöver: Kein Paar solle abgewiesen werden, erklärte Marx wörtlich. Wer als Seelsorger diesen Feiern dennoch nicht vorstehen möchte, wird nicht verschont. Er muss Interessenten an den Dekan verweisen oder Kontakte zu anderen Seelsorgern herstellen. Die freie Gewissensentscheidung des Priesters wird damit faktisch eingeschränkt: Das persönliche „Nein” bleibt dem einzelnen Seelsorger zwar formal überlassen, doch das Ergebnis muss in jedem Fall die Durchführung der Segensfeier sein, nur eben durch jemand anderen. Eine Kirche, die das Gewissen als Argument für die Abweichung vom Lehramt bemüht, versagt diese Freiheit nun ausgerechnet jenen Priestern, die am Lehramt festhalten wollen.

Besonders bezeichnend ist der pädagogische Anspruch, den der Kardinal mit seinem Schreiben verbindet. Der „theologische Sinn” der Handreichung solle all jenen erläutert werden, „die sich mit dieser Segnung noch schwertun”. Diese Formulierung ist insofern aufschlussreich, als sie den theologischen Dissens nicht als legitime Position, sondern als Übergangsphase behandelt, als eine Art Rückständigkeit, die durch gezielte Schulung überwunden werden kann. Wer also aus pastoraler oder doktrinärer Überzeugung Einwände hat, soll nicht in einen Dialog eingetreten werden. Er soll umerzogen werden. Das Wörtchen „noch” verrät dabei die ganze Richtung: Für Marx ist die Akzeptanz dieser Segensfeiern keine Frage des Ob, sondern nur noch des Wann.

 

Queerpastoral erhält institutionellen Rückenwind

Im Zuge der erzbischöflichen Empfehlung erfährt die Queerpastoral des Erzbistums München und Freising eine deutliche institutionelle Aufwertung. Ab Juni sollen die Queerpastoral beziehungsweise die Ehe- und Familienpastoral Fortbildungen für alle Hauptamtlichen in der Seelsorge anbieten. Zur konkreten Gestaltung der einschlägigen sogenannten Segensfeiern. Die Handreichung wird damit nicht bloß empfohlen, sondern in die reguläre Seelsorgeausbildung eingebaut. Was gestern noch als umstrittene Einzelinitiative galt, wird morgen zur selbstverständlichen Praxis — so funktioniert der schleichende Umbau kirchlicher Strukturen.

 

Kollision mit Rom und eine Unterscheidung, die nicht trägt

Marx versucht der Spannung mit dem Heiligen Stuhl zu begegnen, indem er betont, die Segnung sei „nicht die Feier einer sakramentalen Ehe”. Das Paar werde dadurch auch nicht „an den Rand der Gemeinde und der Kirche” gerückt. Diese Unterscheidung überzeugt nicht. Wenn ein Paar, das nach kirchlichem Verständnis in einer irregulären Verbindung lebt, durch den offiziell beauftragten Seelsorger gesegnet wird, vermittelt dies de facto eine kirchliche Billigung, unabhängig davon, welche theologischen Klammern man darum baut. Und Marx selbst unterstreicht das, wenn er erklärt, die Paare sollten „in der Mitte der Gemeinde willkommen sein”.

Im Erzbistum München und Freising vollzieht sich damit ein weiterer Schritt hin zur stillschweigenden Revision dessen, was das Lehramt der Kirche über Ehe, Sexualität und den Charakter des Segens lehrt.

 

Quellen: Die Tagespost

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