Mitten in den Senatsberatungen über das Euthanasie-Gesetz Frankreichs rief Bischof Aillet von Bayonne seine Diözesanen zu einem Tag des Gebets und Fastens auf – als geistliche Antwort auf einen drohenden historischen Einschnitt im Lebensschutz.
Frankreichs Senat berät über „Recht auf Hilfe beim Sterben”
Die französische Nationalversammlung verabschiedete am 25. Februar 2026 in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf, der Euthanasie und assistierten Suizid unter dem Namen „Recht auf Hilfe beim Sterben” legalisieren soll. Der Entwurf sieht vor, die Verabreichung tödlicher Medikamente an Patienten zu erlauben, die ihr Leben beenden möchten. Im Mai befasste sich der Senat erneut mit dem Vorhaben – zeitgleich mit dem Fest Unserer Lieben Frau von Fatima am 13. Mai.
Bischof Marc Aillet von Bayonne, Lescar und Oloron rief seine Diözesanen zu einem Tag des Gebets und Fastens am 13. Mai auf. Er verwies dabei auf die Botschaft von Fatima:
„Der eindringliche Aufruf zur Bekehrung und Buße, den die Jungfrau von Fatima als Antwort auf die Verirrungen der modernen Welt an uns richtet, aktueller denn je ist.”
Konkret bat er die Gläubigen darum zu beten, dass der Herr „das Gewissen der Senatoren und unserer Volksvertreter erleuchte”.
Bischof warnt vor „anthropologischem Bruch”
In einem Hirtenbrief an die Gläubigen seiner Diözese warnte Aillet vor der „extremen Trageweite” des Entwurfs, der darauf abziele, „das Tötungsverbot abzuschaffen”. Der Gesetzentwurf würde „einen großen anthropologischen Bruch” bedeuten. Außerdem mahnte der Bischof vor den „schwerwiegenden moralischen und geistlichen Folgen”, die eine Legalisierung nach sich ziehen würde.
Aillet wies auf eine gravierende Lücke in der Palliativversorgung hin: Fast die Hälfte der französischen Bevölkerung hat noch keinen Zugang zu dieser Betreuungsform. Die Mehrheit der Patienten, die Euthanasie erwägen, nimmt dieses Vorhaben zurück, sobald sie angemessene palliative Begleitung erhalten. Der Bischof befürchtet, dass das Gesetz in erster Linie die Ärmsten und Schutzlosesten dazu bewegen wird, Sterbehilfe zu beantragen.
Hoffnungszeichen: Wachsende Opposition im Parlament
Trotz der Schwere der Lage zeigte sich Aillet nicht ohne Hoffnung. Er verwies darauf, dass die Zahl der Abgeordneten, die den Entwurf ablehnen, von 199 am 27. Mai 2025 auf 226 am 25. Februar 2026 gestiegen ist. Für ihn ist dies ein Zeichen, dass weiterer Einsatz noch Früchte tragen kann: Es sei „keineswegs zu spät, zu handeln und sich zu mobilisieren”. Aillet hatte die Parlamentarier persönlich angeschrieben und die Gläubigen aufgefordert, es ihm gleichzutun.
Der Aufruf des Bischofs steht in einer Reihe kirchlicher Stellungnahmen gegen das Sterbegesetz. Bereits im Januar 2026 hatten rund 15.000 Menschen in Paris an einem Marsch für das Leben teilgenommen, der sich ausdrücklich gegen das Vorhaben richtete.
Lebensschutz als Kernauftrag der Kirche
Das kirchliche Nein zur Euthanasie gründet auf der Würde jedes Menschenlebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod. Die Kirche lehrt, dass es dem Menschen nicht zusteht, über den Zeitpunkt des Todes zu verfügen, und sieht in der Palliativmedizin den rechten Weg, Leiden zu lindern, ohne das Leben zu beenden. Der Einsatz von Bischof Aillet zeigt, dass die Kirche in Frankreich diese Überzeugung auch gegen gesetzgeberischen Druck öffentlich vertritt – mit geistlichen Mitteln wie Gebet und Fasten, aber auch mit konkretem politischem Engagement.
Quellen: CNA Deutsch · Catholic World Report



