Die Hierarchie der Römisch-Katholischen Kirche hat die Pflicht die heilsamen göttlichen Überlieferungen vor schädlichen menschlichen Neuerungen zu bewahren, um den Seelen ein echt katholisches Leben zu ermöglichen.
Da die Hierarchie seit vielen Jahrzehnten dieser Pflicht nicht nachkommt, konnten menschliche Neuerungen die göttlichen Überlieferungen verdrängen und das katholische Leben bis zur Unkenntlichkeit entstellen.
Unzureichend sind Bemühungen, die darauf abzielen, sowohl die heilsamen Überlieferungen zu bewahren als auch die schädlichen Neuerungen als rechtmäßig anzuerkennen, da das Schädliche kein Existenzrecht neben dem Heilsamen besitzt.
Indem sich die Priesterbruderschaft St. Pius X. den schädlichen Neuerungen widersetzt und die heilsamen Überlieferungen bewahrt, ermöglicht sie den mit ihr verbundenen Einzelpersonen, Familien und Gemeinschaften ein echt katholisches Leben.
Weigert sich die Hierarchie, den Seelen ein echt katholisches Leben zu gewähren, kann sie der Priesterbruderschaft nicht verbieten, den Seelen ein solches Leben zu ermöglichen, da die Hierarchie nicht das Recht hat, den Seelen ein katholisches Leben zu verweigern.
Um ein ganzheitliches echt katholisches Leben aufrechtzuerhalten, benötigt die Priesterbruderschaft neben Priestern auch Bischöfe, die die heilsamen göttlichen Überlieferungen bewahren und die schädlichen menschlichen Neuerungen ablehnen.
Weigert sich der Papst, den Seelen solche Bischöfe zu gewähren, kann er den Bischöfen der Priesterbruderschaft nicht verbieten, den Seelen diese Bischöfe zu geben, da der Papst nicht das Recht besitzt, den Fortbestand eines ganzheitlichen echt katholischen Lebens zu verhindern.
Weil der Papst nicht das Recht hat, seine Macht zum Schaden der Seelen zu missbrauchen, ist das Verbot von Bischofsweihen, die notwendig sind, um ein echtes und ganzheitlich katholisches Leben aufrechtzuerhalten, unrechtmäßig und daher nicht rechtskräftig.
Da das Heil der Seelen das oberste Gesetz der Kirche ist, besitzt die Priesterbruderschaft aufgrund des Versagens der Hierarchie nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, ihren eigenen Fortbestand durch die Weihe von Bischöfen zu sichern.



