Fresno: Bischof mitkonsekriert anglikanischen Bischof

Screenshot – Youtube | Novus Ordo Watch

Am 18. April 2026 nahm der römisch-katholische Bischof von Fresno, Joseph Vincent Brennan, aktiv an der anglikanischen Bischofsweihe teil – er sprach das Weihegebet mit. Der Vorgang widerspricht grundlegenden Normen des Kirchenrechts und der Sakramentenlehre.

 

Weihezeremonie in der Kathedrale St. James in Fresno

Am 18. April 2026 wurde Gregory Kimura in der Kathedrale St. James der Episkopalen Kirche in Fresno, Kalifornien, zum sechsten “Bischof” der anglikanischen Diözese San Joaquin “geweiht”. Was dabei die katholische Welt aufhorchen ließ, war die Rolle von Bischof Joseph Vincent Brennan. Der für die gleichnamige römisch-katholische Diözese Fresno zuständige Bischof erschien nicht als bloßer Zaungast, sondern nahm aktiv am Kern der Zeremonie teil.

 

Was das Kirchenrecht dazu sagt

Die Beurteilung dieses Schrittes nach katholischer Lehre ist eindeutig. Papst Leo XIII. erklärte 1896 im apostolischen Schreiben Apostolicae Curae die anglikanischen Weihen für absolut ungültig und völlig nichtig. Diese Entscheidung wurde von der Kongregation für die Glaubenslehre 1998 als definitive Doktrin bekräftigt. Wenn ein katholischer Bischof dennoch an einem solchen Ritus in der konstitutiven Rolle des Mitkonsekrators teilnimmt, handelt er nicht nur gegen die Disziplinarordnung der Kirche, sondern vermittelt das Bild, als existiere außerhalb der Kirche eine sakramentale Vollmacht.

Kanon 1258 §1 des Kirchlichen Gesetzbuches von 1917 untersagt den Gläubigen jegliche aktive Teilnahme an nichtkatholischen Kulthandlungen. Der Verstoß gegen dieses Verbot zieht automatisch den Verdacht der Häresie nach sich (Kanon 2316). Der geltende Codex von 1983 (Kanon 844 §1) kennt ebenfalls keine Ausnahmeklausel für eine Ko-Konsekration mit Anglikanern. Selbst die nachkonziliaren ökumenischen Richtlinien begrenzen die erlaubte Beteiligung auf bloße Anwesenheit – nicht auf die aktive Mitwirkung am Weiheakt selbst.

 

Doppelmaßstab gegenüber der Priesterbruderschaft

Das Nachrichtenportal fsspx.news, das als erstes auf katholischer Seite ausführlich über den Vorfall berichtete, hob einen Aspekt besonders hervor: den Widerspruch zur Behandlung der Priesterbruderschaft St. Pius X. Im Jahr 1988 reagierten die römischen Behörden auf die Bischofsweihen in Écône, die Erzbischof Marcel Lefebvre im Blick auf den pastoralen Notstand in der Kirche vollzog, mit unmittelbaren Sanktionsandrohungen. Der Fall Fresno hingegen – eine Teilnahme an einem von der Kirche als ungültig erklärten Weiheritus – rief bislang keine offiziell dokumentierte Reaktion aus Rom hervor.

Radio Spada, das den fsspx.news-Bericht ins Italienische übertrug, stellt den Vorfall in eine Reihe ökumenischer Entwicklungen, die das Bewusstsein für die Ungültigkeit protestantischer Sakramente in Teilen der nachkonziliaren Kirche zunehmend verwischen: 2024 wurde ein anglikanischer Gottesdienst in einer römischen Basilika zugelassen, 2023 eine weitere in der Lateranbasilika. Im Jahr 2026 entbot Papst Leo XIV. der anglikanischen Erzbischöfin von Canterbury Worte des Segens für ihren Dienst.

 

 

Quellen: fsspx.news, 27. April 2026 · Episcopal Diocese of Los Angeles, 19. April 2026

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