UN-Kommission scheitert: Vatikan verweigert Abtreibungsklausel

Symbolbild

Die 59. Sitzung der UN-Kommission für Bevölkerung und Entwicklung endete am 17. April 2026 ohne Konsens-Resolution. Msgr. Marco Formica vom Heiligen Stuhl machte klar: Ein völkerrechtlich anerkanntes Recht auf Abtreibung gibt es nicht.

 

Schlachtfeld zwischen Naturrecht und einer verhärteten Abtreibungslobby

Die 59. Sitzung der UN-Kommission für Bevölkerung und Entwicklung endete am 17. April 2026 ohne Einigung auf eine Konsens-Resolution. Pro-Abtreibungs-Delegationen hatten bestanden, umstrittene Formulierungen zu „sexueller und reproduktiver Gesundheit“ sowie zu sogenannten „Reproduktionsrechten“ in das Abschlussdokument aufzunehmen. Das Thema der Sitzung, Bevölkerung, Technologie und nachhaltige Entwicklung, trat dahinter vollständig zurück.

Msgr. Marco Formica, Vertreter des Heiligen Stuhls bei den Vereinten Nationen, erklärte nach Berichten von kath.net, der fehlende Konsens halte zumindest die Praxis konsensualer Annahme aufrecht und schütze die legitimen Positionen souveräner Staaten. Formica betonte zudem: Die Sprache zu „Reproduktionsrechten“ sei bereits 1994 beim Kairoer Konferenzprogramm hochumstritten gewesen. Ihre Darstellung als Kern dieses Programms bedeute eine Umschreibung vereinbarter Prinzipien. Ein völkerrechtlich anerkanntes internationales Recht auf Abtreibung gebe es nicht.

Raimundo Rojas von der Lebensschutzorganisation National Right to Life Committee stellte klar: Den Zusammenbruch der Verhandlungen haben die pro-abtreibungsorientierten Delegationen selbst verursacht. Ihr Maximalismus, der auf keinen Millimeter von den Maximalforderungen abwich, ließ keine Einigung zu.

Die UN-Kommission für Bevölkerung und Entwicklung ist seit Jahren Schlachtfeld zwischen dem Naturrecht und einer ideologisch verhärteten Abtreibungslobby, die ihren Sprengsatz unter den Fundamenten des Lebensrechts platziert hat. Der Heilige Stuhl hielt stand. Er verweigerte jedem Versuch, die vorgeburtliche Kindstötung als anerkanntes Menschenrecht zu verkleiden, die Zustimmung.

 

Quellen: kath.net · National Right to Life Committee

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