Die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck verhängt 110 Euro Strafe gegen Dr. Michaela Vamos-Karandish, weil sie ihren Sohn von einer Volksschule fernhielt, an der sexuelle Aufklärungsbücher für Zehnjährige ohne Aufsicht auslagen. Dr. Michaela Vamos-Karandish, eine Mutter aus Oberösterreich, hat Einspruch gegen einen Strafbescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck eingelegt. Verhängt worden waren 110 Euro, weil sie ihren zehnjährigen Sohn im März 2025 für vier Tage vom Unterricht fernhielt. Anlass war ein externer Sexualkunde-Workshop an der Volksschule Rutzenmoos im Bezirk Vöcklabruck, dessen Inhalte den Eltern vorab nicht offengelegt worden waren.
Bücher für Zehnjährige ohne pädagogische Aufsicht
Gleichzeitig lagen im Klassenraum insgesamt 17 Aufklärungsbücher über zwei Wochen frei aus, den Schülern zugänglich und ohne pädagogische Begleitung. Zu den Titeln zählten „Lina, die Entdeckerin”, „Raffi und sein pinkes Tutu” und „Onkel Bobbys Hochzeit”. In einem dieser Bücher lautete der erste Satz unter dem Untertitel „Was ist Sex?”: „Sex ist für alle da, ob groß oder klein, dick oder dünn, und auch für junge Leute wie dich!” Vamos-Karandish hatte zuvor mehrfach schriftlich und mündlich bei Schule und Bildungsdirektion um eine alternative Lösung ersucht.
Außerdem bemängelt sie das Abstimmungsverfahren: Eltern, die dem Workshop nicht zustimmten, erhielten keine Information darüber, wie die Inhalte anderweitig vermittelt würden. ADF International unterstützt den Einspruch. „Eltern haben ein Recht darauf, zu wissen, welche Inhalte ihren Kindern vermittelt werden”, sagte Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung von ADF International. „Eine Verwaltungsstrafe ist in solchen Fällen das falsche Instrument.”
In ihrem Einspruch erklärte Vamos-Karandish:
„Eltern haben die Verantwortung, ihre Kinder vor Schaden zu schützen. Wir müssen sie daher vor verstörenden Inhalten schützen dürfen. Meine Entscheidung war kein Ausdruck einer Missachtung der Schulpflicht, sondern das Ergebnis mehrfacher, dokumentierter Versuche, eine Lösung zu finden.”
Was hier geschieht, ist kein Einzelfall. Staatliche Behörden beanspruchen die Formung des Kindes gegen den Willen der Eltern und bestrafen Widerstand. Das Naturrecht kennt das Erziehungsrecht der Eltern als primär und jedem staatlichen Zugriff vorgeordnet.
Quellen: Pressemitteilung · EWTN.de · CNA Deutsch





