EuGH verurteilt Ungarn: Kinderschutzgesetz gegen LGBT-Inhalte EU-rechtswidrig

Viktor Orbán: „Unsere patriotische Regierung hat ungarische Kinder vor aggressiver LGBTQ-Propaganda geschützt. Das Brüsseler Imperium schlägt nun zurück.“

Erstmals stellt das Luxemburger Gericht einen Verstoß gegen Art. 2 des EU-Vertrages fest. Das ungarische Schutzgesetz für Minderjährige vor LGBT-Inhalten gilt als unvereinbar mit den Grundwerten der Union.

 

Brüssel gegen Budapest

Am 21. April 2026 hat der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg ein Grundsatzurteil gegen Ungarn gesprochen (Az. C-769/22). Erstmals in der Geschichte des Gerichtshofs stellte er einen Verstoß gegen Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union fest, jene Norm, die die Werte enthält, auf denen die Union beruht und die von allen Mitgliedstaaten geteilt werden sollen. Gegenstand des Verfahrens war das ungarische Gesetz von 2021, das den Schutz von Minderjährigen vor der Verbreitung homosexueller und Transgender-Inhalte bezweckte.

Kläger war die Europäische Kommission. Das Gericht befand, die strittigen Teile des Gesetzes stellten „eine koordinierte Reihe diskriminierender Maßnahmen“ dar und verletzten Menschenwürde, Gleichheit sowie Menschenrechte, „einschließlich der Rechte von Angehörigen von Minderheiten“. Zudem bejahte der EuGH „einen besonders schwerwiegenden Eingriff in mehrere Grundrechte“, darunter das Recht auf Privat- und Familienleben.

Viktor Orbán, der bei den ungarischen Parlamentswahlen vom 12. April 2026 abgewählt wurde und dem Péter Magyar als Ministerpräsident folgen soll, reagierte mit den Worten:

„Unsere patriotische Regierung hat ungarische Kinder vor aggressiver LGBTQ-Propaganda geschützt. Das Brüsseler Imperium schlägt nun zurück.“

Den Kampf um „die Seele Europas“ werde er nicht aufgeben.

Ein globales Netzwerk von Naturrechtswissenschaftlern meldete sich kritisch zu Wort. Das Urteil werfe „große Bedenken darüber auf, ob Gerichte den Spielraum für Staaten einschränken, aus moralischen Gründen oder Gründen des Kinderschutzes Gesetze zu erlassen“. Zudem lege es eine „Spannung zwischen nationaler Hoheit über Bildung, Kultur und Familienpolitik einerseits und der supranationalen Durchsetzung von Rechten und Nichtdiskriminierungsnormen andererseits“ offen.

Was das Urteil in aller Klarheit zeigt: Die supranationale Ordnung Europas hat das Naturrecht als Maßstab abgeworfen und durch eine Ideologie ersetzt.

 

Quellen: CNA Deutsch · Legal Tribune Online

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