Grenzen des Gehorsams

Der hl. Thomas von Aquin legt dar, dass auch die Ordensleute, die das Gelübde des Gehorsams ablegen, nicht immer gehorchen müssen und dürfen:

„Gehorsam geloben die Ordensleute mit Rücksicht auf die Beobachtung der Regel; und also nur mit Rücksicht darauf sind sie zum Gehorsame verpflichtet, was zum Ordensleben gemäß der Regel gehören kann; dieser Gehorsam genügt zum Heile. Wollen sie auch in Anderem gehorchen, so gehört dies zu höherer Vollkommenheit, vorausgesetzt daß nichts gegen Gott oder gegen die Regel geboten wird. So kann also ein dreifacher Gehorsam unterschieden werden: 1. einer, der zum Heile genügt; dem nämlich, wozu jemand verpflichtet ist; — 2. ein anderer, der vollkommen ist und wo man gehorcht in Allem, was erlaubt ist; — 3. ein anderer unvollkommener, wo man auch im Unerlaubten gehorcht.“

Summa theologiae II-II 104,5,3; Bibliothek der Kirchenväter.

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