Das Dikasterium für die Glaubenslehre bezeichnet die angekündigten Bischofsweihen „erneut als schismatischen Akt” — und bestätigt damit eine Linie der Härte, die in Rom gegenüber der Tradition spürbar zunimmt.
„Schwere Sünde gegen Gott”
Kardinal Víctor Manuel Fernández, Präfekt des Dikasteriums für die Glaubenslehre, hat am 13. Mai 2026 eine Erklärung zur Priesterbruderschaft St. Pius X. veröffentlicht, in der er die angekündigten Bischofsweihen als „schismatischen Akt” qualifiziert und die kirchenrechtlichen Folgen unmissverständlich in Erinnerung ruft. Die Stellungnahme greift wörtlich auf Johannes Paul II. und das Motu Proprio Ecclesia Dei zurück und droht den Verantwortlichen mit der Exkommunikation.
Wörtlich heißt es in der Erklärung aus dem Vatikan:
„Die von der Priesterbruderschaft St. Pius X. angekündigten Bischofsweihen haben kein entsprechendes päpstliches Mandat. Diese Geste stellt einen ‚schismatischen Akt’ dar (Johannes Paul II., Ecclesia Dei, Nr. 3), und ‚die formelle Zustimmung zum Schisma ist eine schwere Sünde gegen Gott und zieht die kirchenrechtlich vorgesehene Exkommunikation nach sich’ (ebd., 5c; vgl. Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erläuterung vom 24. August 1996).”
Zugleich bittet der Heilige Vater nach den Worten Fernández’ „weiterhin den Heiligen Geist, die Oberen der Priesterbruderschaft St. Pius X. zu erleuchten, damit sie ihre Schritte hinsichtlich der sehr schwerwiegenden Entscheidung, die sie getroffen haben, überdenken”. Eine Gesprächseinladung, ein konkretes Angebot, ein pastorales Entgegenkommen fehlen in dem Text vollständig.
Härte gegen die Tradition, Nachsicht für die Zerstörung
Die Erklärung verdichtet ein Muster, das aufmerksame Beobachter seit Monaten registrieren. Die Gerüchte über ein Vorgehen Roms gegen die Priesterbruderschaft hatten sich zuletzt verhärtet, und die Worte des Glaubenspräfekten bestätigen nun den Befund: Rom rüstet rhetorisch auf. Die formale Drohkulisse aus Ecclesia Dei wird reaktiviert, und das ausgerechnet gegenüber jener Gemeinschaft, die nichts anderes will als die Messe, die Sakramente und den Glauben der vorkonziliaren Zeit zu bewahren.
Dieselbe Härte wird anderswo schmerzlich vermisst. Deutsche Bischöfe stimmen für Frauen am Altar, belgische Kardinäle segnen homosexuelle Paare, lateinamerikanische Diözesen praktizieren synkretistische Riten, einzelne Hirten leugnen praktisch die kirchliche Lehre zur vorgeburtlichen Kindstötung. Sanktionen? Mahnungen aus dem Dikasterium? Drohende Exkommunikationen? Fehlanzeige. Die Diskrepanz ist mit bloßer Verwaltungslogik nicht mehr zu erklären.
Die Lefebvre-Parallele
In der Priesterbruderschaft selbst dürften die römischen Drohungen kaum zur erhofften „Umkehr” führen. Schon Erzbischof Marcel Lefebvre hatte 1988 die gegen ihn verhängten Sanktionen als ungültig betrachtet, weil er sich auf den Notstandsfall der Kirche und das höhere Gut des Glaubens berief. Die Bruderschaft hat diese Sichtweise nie revidiert. Es ist absehbar, dass auch eventuelle neue Exkommunikationen in der Kommunität als kirchenrechtlich unwirksam zurückgewiesen werden — getragen von der Überzeugung, in einer Zeit beispielloser Glaubenskrise das Depositum Fidei zu verteidigen.
Für eine saubere Einordnung der Geschehnisse lohnt es sich, das Interview mit dem Generaloberen der Priesterbruderschaft St. Pius X. zu lesen.
Das Portal katholisches.info veröffentlicht dazu folgende Zeilen eines Beobachters:
„Entweder hat Rom resigniert, oder die Angelegenheit ist dem Papst und seinem Hofstaat schlicht nicht ausreichend wichtig genug. Jedenfalls dürfte sich die Tradition vor dem 1. Juli und den darauf folgenden Sanktionen kaum ernsthaft fürchten müssen. Wenn sich 1988 wiederholt, hat die Tradition bereits gewonnen.“




Eine Antwort
Wenn Schafe gegen einen Abgrund getrieben werden, stürzen sie in die Tiefe und sind tot. Die Kirche befindet sich jedoch nicht in dieser ausweglosen Situation. Sie befindet sich vielmehr in einer Sackgasse. Der einzige Ausweg aus einer Sackgasse ist das UMKEHREN. (Zur gesunden Lehre notabene)