Lippstadt – In einem Grundsatzurteil hat das Arbeitsgericht Hamm am 8. August 2025 klargestellt: Ein katholischer Krankenhausträger darf das Töten ungeborener Kinder in seinen Einrichtungen verbieten. Der Gynäkologe und Chefarzt Dr. Joachim Volz hatte gegen diese lebensbejahende Anweisung seines Arbeitgebers, des katholischen Klinikums Lippstadt, geklagt – und verlor.
Kindstötung soll zur moralischen Pflicht werden
Nach der Fusion eines ehemals evangelischen Krankenhauses mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital wurde ein lebensbejahender Kurs eingeführt: In der Frauenklinik sind Abtreibungen – das Töten menschlichen Lebens im Mutterleib – nicht mehr zulässig. Der Träger machte von seinem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht Gebrauch und untersagte auch entsprechende Nebentätigkeiten des Arztes in einer Privatpraxis.
Dr. Volz wehrte sich und zog vor Gericht. Er ließ sich von einer breiten linken Öffentlichkeit feiern, die das Recht auf Kindstötung zur moralischen Pflicht verklärt. Über 230.000 Personen unterzeichneten eine Petition, Demonstranten inszenierten sich vor dem Gericht als Verteidiger der “Freiheit”. Christkönigtum war mit mutigen Katholiken vor Ort (Video). Sie beteten den Rosenkranz und sprachen mit vielen Menschen. Anfänglicher Hass verflog und die Gespräche führten dazu, dass einige darüber nachdachten, ob ihre Position moralisch vertretbar ist.
Das Gericht entschied (Gott sei es gedankt) zugunsten des katholischen Trägers. Dr. Volz zeigte sich uneinsichtig und sprach von „unterlassener Hilfeleistung“ – Er kündigte Berufung an.
Dieses Urteil ist ein wichtiger Etappensieg für den Schutz des menschlichen Lebens und gegen den Kulturverfall, der das Töten Unschuldiger zur „Gesundheitsleistung“ umdeutet. Es zeigt: Wo Kirche noch den Mut hat, katholisch zu sein, kann sie auch im säkularen Deutschland das Kreuz aufrichten und ein Zeichen setzen gegen die allgegenwärtige Kultur des Todes.





