Der Altar der Selbstbestimmung: Steht die Koalition des Kindermords?

Während Deutschland inmitten politischer Verhandlungen über eine neue Regierungsbildung steht, rückt eine Forderung in den Mittelpunkt, die das Fundament jeder rechtgeprägten Ordnung erschüttert: die vollständige Entkriminalisierung der Tötung ungeborener Kinder. Mit besonderer Vehemenz drängen die SPD-Frauen auf die Streichung des Paragraphen 218, jenes Gesetzes, das ohnehin schon mehr duldet als schützt. Was als Fortschritt gefeiert wird, entpuppt sich als Rückfall in eine Barbarei, die sich des Wortes bedient, um das Verbrechen zu verhüllen.

Verharmlosung durch moderne Begriffe

Man spricht von „Abtreibung“, von einem „Eingriff“, von „reproduktiver Gesundheit“ – doch all diese Begriffe dienen nur dazu, das eigentliche Geschehen sprachlich zu entkleiden. In Wahrheit handelt es sich um die vorsätzliche und kalte Tötung eines wehrlosen Menschenkindes im Schoß der Mutter. Bei medikamentöser Tötung wird das Kind mit chemischen Substanzen vergiftet, erstickt, getötet. Bei der sogenannten Absaugmethode wird sein kleiner Leib zerstückelt, Glied für Glied, und aus dem Mutterschoß herausgerissen. In späteren Stadien wird das Kind zum Teil geboren und sodann getötet – ein Akt grausamster Gewalt unter dem Mantel der Legalität.

Die Forderung, diesen Akt zum Grundrecht zu erheben, ist nicht nur eine moralische Anmaßung, sondern ein Angriff auf das natürliche Sittengesetz, das in jedes Menschenherz geschrieben steht. Der Mensch besitzt kein Recht, über Leben und Tod eines anderen Menschen zu verfügen – schon gar nicht über das Leben jenes Kindes, das sich nicht wehren kann. Solch ein „Recht“ ist eine Fiktion, geboren aus dem Stolz und der Gottferne des modernen Denkens.

Der Glaube der Kirche, überliefert von den Aposteln, getragen durch die Jahrhunderte, leuchtet in dieser Finsternis wie eine flammende Mahnung. In den Psalmen betet David:

“Denn du hast meine Nieren in deiner Gewalt; du nahmst mich meiner von meiner Mutterleibe her an.” (Ps 138,13).

Und der Prophet Jeremia hört Gottes Stimme sprechen:

“Ehe ich dich im Mutterleibe bildete, habe ich dich gekannt.” (Jer 1,5).

Der Wert des Lebens beginnt nicht mit dem Atemzug, sondern mit dem göttlichen Willen zur Schöpfung.

Die Heilige Kongregation des Heiligen Offiziums hat bereits im 19. Jahrhundert klar bekräftigt, dass der Mensch von der Empfängnis an als beseelt gilt und jede vorsätzliche Tötung im Mutterleib daher als Mord zu werten ist. Eine Unterscheidung zwischen „belebtem“ und „unbelebtem“ Fötus ist theologisch unhaltbar. Damit wurde auch der Versuch zurückgewiesen, Abtreibung durch medizinische oder soziale Begründungen zu relativieren.

Die Pflicht das Schweigen zu brechen

Kein Parlament, kein Gericht, keine Mehrheit kann das Unrecht recht machen. Die Tötung eines Kindes bleibt ein Greuel vor dem Angesicht des Herrn, eine Wunde in der Ordnung der Schöpfung.

Der Staat hat die Pflicht, das Leben der Schwächsten zu schützen – und zwar von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod. Wenn eine Frau unter Berufung auf Selbstbestimmung das Lebensrecht ihres ungeborenen Kindes antasten will, ist es Aufgabe einer gerechten Rechtsordnung, hier Einhalt zu gebieten.

Ob die CDU den Forderungen der SPD zustimmt, bleibt abzuwarten. Undenkbar ist es nicht.

Deshalb darf der gläubige Mensch nicht schweigen. Er muss mit klarem Wort, mit Mut und mit Liebe zur Wahrheit bekennen, was ist: Das Leben ist heilig, weil es von Gott kommt. Wer es tötet, stellt sich gegen den Schöpfer selbst. Und wer schweigt, macht sich mitschuldig.

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