Man stelle sich vor, ein Friseur würde Kundinnen ohne Kopftuch einen 40-prozentigen Rabatt geben. Oder ein Friseur würde sich, um konkreter zu werden, nur auf katholische oder deutsche Frauen spezialisieren und ihnen Rabatte anbieten, wenn sie sichtbar keine muslimischen Frauen sind. Was wäre dann los in diesem Land? Die liberalen, nach Toleranz schreienden Medien würden sich in ihrer Berichterstattung überschlagen. Aber was ist im umgekehrten Fall? Ein Friseur, der muslimischen, Kopftuch tragenden Frauen Rabatte gibt, auf die Frauen ohne islamische Insignien verzichten müssen. Ein solcher Friseur macht in Hannover offen Werbung. Und das ist in Deutschland kein Einzelfall!
Religiöse Diskriminierung auf höchstem Level
In Hannover sorgt derzeit ein Friseursalon für Diskussionen: Der Inhaber bietet mittwochs 40 Prozent Rabatt auf alle Leistungen an – allerdings ausschließlich für Frauen, die ein Kopftuch tragen. Die Stadt Hannover distanzierte sich von dem Angebot, ohne jedoch konkrete Schritte einzuleiten. Wen wundert es, dass Hannovers grüner Bürgermeister Belit Onay da gerne ein Auge zudrückt?
Mit solchen Aktionen sorgt man nicht für ein Miteinander, sondern für ein Nebeneinander. Zahlende Kunden werden kategorisiert. Kunden mit islamischer Religionszugehörigkeit zahlen fast die Hälfte weniger, wohingegen Kunden ohne islamischen Hintergrund den vollen Preis zahlen. Das ist alles andere als tolerant. Diese Geschichte ist bezeichnend für den gesellschaftlichen Verfall Deutschlands, denn wie gesagt: Es ist kein Einzelfall, deutschlandweit gibt es ähnliche Aktionen in Friseursalons und Kosmetikstudios. Doch, wie anfangs gefragt, was wäre, wenn es andersherum wäre? Wenn der deutsche Automechaniker Kunden mit Kreuzkette einen Rabatt geben würde, während die Kopftuch tragende Frau den vollen Preis bezahlen muss? Was wäre, wenn der Bäcker dem islamischen Opa den vollen Preis abnehmen würde, wohingegen die katholische Oma 40 Prozent Rabatt auf ihre Brötchen bekommt? Ich kann es euch sagen: Es wäre genauso verwerflich und ungerecht! Der einzige Unterschied besteht darin, dass die liberalen Medien und linksgrünen Politiker dann auf aggressivste Weise eingreifen würden!
Die rechtliche Bewertung der Situation
Eine Kundin ohne Kopftuch fühlte sich durch dieses Angebot benachteiligt und sprach öffentlich von Diskriminierung. Der Friseur selbst betonte, er wolle niemanden ausschließen, sondern lediglich muslimische Frauen unterstützen. Doch Juristen und Beobachter bewerten die Aktion kritisch.
Rechtlich betrachtet bewegt sich der Fall im Spannungsfeld des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Dieses verbietet Benachteiligungen aufgrund von Religion, Geschlecht oder Herkunft. Ein Rabatt, der ausdrücklich an das Tragen eines Kopftuchs gebunden ist, bevorzugt eine bestimmte religiöse Gruppe und grenzt andere Kundinnen aus. Damit handelt es sich um eine Ungleichbehandlung, die nach dem AGG als Diskriminierung gewertet werden kann. Zwar verfolgt der Salonbesitzer nach eigenen Angaben „positive“ Absichten, juristisch spielt die Motivation jedoch keine Rolle, sondern die Wirkung.
Ob er sich rechtlich verantworten muss, bleibt abzuwarten. Hand aufs Herz: Es wird sowieso nichts passieren.