Mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962–1965) erlebte die katholische Kirche eine epochale Wende, deren Konsequenzen bis heute nachwirken. Insbesondere die Erklärung Dignitatis humanae über die Religionsfreiheit steht im offenen Widerspruch zu der überlieferten Lehre der Kirche, wie sie durch das ordentliche und außerordentliche Lehramt über Jahrhunderte klar definiert und wiederholt wurde. Dieser Artikel beleuchtet, warum die traditionelle Lehre – vor allem im Hinblick auf die Pflicht des Staates gegenüber der wahren Religion – weiterhin gültig ist, und zeigt, wie die nachkonziliaren Neuerungen bereits von früheren Päpsten feierlich verurteilt worden sind.
Der Naturalismus – Fundament des modernen Irrtums
Papst Pius IX. verurteilte in seiner Enzyklika Quanta cura (1864) zusammen mit dem berühmten Syllabus errorum eine Reihe moderner Irrtümer, insbesondere die Lehre, dass der Staat unabhängig von der wahren Religion organisiert und geführt werden könne – ein Grundprinzip des sogenannten “Naturalismus”. Der Papst sprach deutlich aus, dass es „absurd und gottlos“ sei, die Religion bei der Gestaltung des öffentlichen Lebens auszuklammern oder alle Religionen als gleichwertig zu betrachten.
Es wurde explizit verurteilt, dass man den Staat so organisieren wolle, als ob die katholische Religion nicht existiere oder als ob sie keinen Vorrang vor den falschen Religionen habe. Vielmehr betonte Pius IX., dass der Staat die Pflicht habe, die katholische Religion zu schützen und zu fördern – auch durch gesetzliche Maßnahmen gegen öffentliche Verunglimpfung oder den Kult falscher Religionen.
Die Verurteilung der Religionsfreiheit
In klaren Worten verurteilte Quanta cura die Vorstellung, dass die „Freiheit des Gewissens und der Religionen“ ein natürliches, jedem Menschen zustehendes Recht sei. Diese Auffassung sei, so Pius IX., „im höchsten Grade zum Untergang führend“ für die Kirche und das Seelenheil. Bereits Papst Gregor XVI. nannte diese Idee 1832 in Mirari vos einen „Wahnsinn“. Und Leo XIII. sowie Pius X. bestätigten diese Lehre in gleicher Weise.
Die wahre Lehre besagt: Nur die katholische Religion hat von Gott das Recht auf öffentliche Verehrung, weil sie allein von Christus eingesetzt und der Kirche anvertraut wurde. Falsche Religionen hingegen können – wenn überhaupt – nur geduldet werden, und auch das nur aus pragmatischen Gründen, nicht aus einem angeblichen „Recht auf Irrtum“.
Das Konzil in Widerspruch zur Tradition
Das Zweite Vatikanische Konzil, insbesondere durch Dignitatis humanae, vertritt eine entgegengesetzte Auffassung. Dort wird erklärt, dass jeder Mensch das Recht habe, seine Religion frei auszuüben – im privaten wie im öffentlichen Raum – „innerhalb der Grenzen der öffentlichen Ordnung“. Diese neue Lehre behauptet, dass die Religionsfreiheit ein natürliches Recht sei, das der menschlichen Würde entspreche.
Damit stellt das Konzil jedoch genau das als Wahrheit hin, was von früheren Päpsten wiederholt und mit voller Autorität als Irrtum verurteilt wurde. Der Widerspruch ist evident und gravierend.
Vom katholischen Staat zum religiösen Pluralismus
Die nachkonziliare Theologie hat die jahrhundertealte Idee des katholischen Staates aufgegeben. In einem katholischen Gemeinwesen hatte der Staat die Pflicht, die wahre Religion zu unterstützen und Irrtümer – soweit möglich – zu unterdrücken, um das Seelenheil seiner Bürger zu fördern. Heute hingegen wird dem Staat empfohlen, gegenüber allen Religionen „Neutralität“ zu üben. Das Resultat ist der vollständige Verlust des öffentlichen Charakters der katholischen Religion.
Doch diese Entwicklung ist nicht „Fortschritt“, sondern ein Abfall von der Wahrheit. Wenn uns heute gesagt wird, wir würden uns gegen das Lehramt der Kirche stellen, dann ist die Antwort klar: Wir stellen uns nicht gegen das Lehramt – wir halten daran fest. An dem Lehramt von Gregor XVI., Pius IX., Leo XIII., Pius X. und Pius XII. – einem kontinuierlichen und kohärenten Lehramt, das dem Zeitgeist widerstanden hat und die Wahrheit unerschrocken verkündet hat.
Denn wenn ein Konzilstext dem widerspricht, was das unfehlbare Lehramt früherer Päpste gelehrt hat, dann ist nicht das alte Lehramt aufzugeben, sondern der neue Text zu korrigieren. Die Kirche kann sich in der Lehre nicht widersprechen, denn sie ist die Hüterin der von Gott geoffenbarten Wahrheit, die gestern wie heute gilt.