Drei Personen verfütterten in der Pfarrei Guter Hirte konsekrierte Hostien an Hunde. Bischof Bonnemain von Chur sah keinen sakrilegischen Vorsatz und verhängte keine Kirchenstrafe.
Absurde Nachsicht
Dass man heute Nachrichten dieser Art verfassen muss, ist kaum auszuhalten. In der Stadtpfarrei Guter Hirte (Buon Pastore) in Zürich haben drei Personen konsekrierte Hostien an Hunde verfüttert. Joseph Maria Bonnemain, Bischof von Chur, leitete daraufhin eine bischöfliche Untersuchung ein. Deren Ergebnis: Bonnemain sah keinen hinreichenden sakrilegischen Vorsatz für eine Exkommunikation. Die Täter gehen straffrei aus.
Das Kirchenrecht kennt eine ausdrückliche Strafnorm für die Schändung konsekrierter Hostien. Niklaus Herzog kommentierte die Untersuchungsergebnisse auf swiss-cath.ch unter der Überschrift „Ungereimtes zuhauf” und wies damit auf eine Abklärung hin, die mehr Fragen aufwirft als beantwortet.
Ein bekanntes Muster
Kirchliche Disziplin trifft den, der das überlieferte Messopfer feiern will. Den, der das Sakrament schändet, lässt sie unbehelligt. Dieser Zug durch die kirchliche Geschichte der letzten sechzig Jahre ist bekannt. Er erschüttert die Treugebliebenen immer wieder neu.
Unter Pius X. galt: Der Schutz der heiligsten Eucharistie duldet weder Aufschub noch pastorale Abwägung. Bischof Bonnemain hat geurteilt.
Pantoffeln und Glacéhandschuhe, wo das Wort der Wahrheit nötig wäre: der nachkonziliare Apparat erkennt die Schändung des Altarsakramentes nicht als Sakrileg. Das ist sein Urteil.
Quellen: swiss-cath.ch · radiospada.org





