Kanzler Merz sagt Ja – Folgt nun die nächste Stufe der Barbarei?

Gorkaazk, Bundestag building, als gemeinfrei gekennzeichnet, Details auf Wikimedia Commons

Mit einem schlichten „Ja“ antwortete Bundeskanzler Friedrich Merz auf die Frage der AfD-Abgeordneten Beatrix von Storch (Video), ob er die Wahl einer erklärten Abtreibungsbefürworterin zur Verfassungsrichterin unterstütze. Der Applaus aus den eigenen Reihen des Kanzlers hielt sich in Grenzen.

Der Freitag wird entscheidend

Gemeint ist Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf – eine Juristin, die öffentlich die Entkriminalisierung des „Schwangerschaftsabbruchs“ – (Anm.: Tatsächlich handelt es sich dabei um den Mord eines Kindes im Mutterleib) – fordert und in Vorträgen betonte, dass die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes erst ab der Geburt greife. Als Katholiken betonen wir: Solch ein Menschenbild ist nicht nur unhaltbar, sondern zutiefst barbarisch. Die Wahl Brosius-Gersdorfs würde nicht nur einen tiefen Bruch mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedeuten, sondern auch das letzte institutionelle Wackelgestell gegen die völlige Relativierung des Lebensschutzes schwächen.

Bereits heute ist die Gesetzeslage liberal

Bereits jetzt wird das Leben ungeborener Kinder in Deutschland millionenfach je Jahrzehnt geopfert – obwohl die sogenannte „Beratungsregelung“ eine formale Strafbarkeit vorsieht, bleibt nahezu jede Tötung straffrei. Die Praxis hat sich längst zu einer faktischen Freigabe entwickelt. Die bestehenden Paragraphen 218 ff. StGB schützen das Leben des Ungeborenen kaum noch in der Realität.

Doch nun geht es um mehr: Die Wahl Brosius-Gersdorfs könnte der Auftakt für eine neue Welle von Gesetzeslockerungen sein – bis hin zur vollständigen Legalisierung von Abtreibung ohne jede Frist oder Indikation. Damit würde Deutschland weiter abrutschen in eine Barbarei, die das unschuldigste menschliche Leben – das im Mutterleib – entrechtet, entwürdigt und auslöscht.

Bisher äußerten sich nur zwei Bischöfe, S. E. Rudolf Voderholzer und S.E. Stefan Oster, kritisch gegenüber der Wahl:

“Unser Grundgesetz ist maximal inklusiv. Jedem Menschen wird unabhängig von seiner Lebenssituation Menschenwürde und das Recht auf Leben zugesprochen. Ausschlüsse davon kann und darf es unter keinen Umständen geben. Dies unbedingt zu garantieren, ist die Pflicht des Staates. Wer die Ansicht vertritt, dass der Embryo oder der Fötus im Mutterleib noch keine Würde und nur ein geringeres Lebensrecht habe als der Mensch nach der Geburt, vollzieht einen radikalen Angriff auf die Fundamente unserer Verfassung. Ihm oder ihr darf nicht die verbindliche Auslegung des Grundgesetzes anvertraut werden. Jede Relativierung von Art. 1 GG muss ein Ausschlusskriterium für die Wahl zum Richter oder zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts sein. Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben.”

Was jetzt zu tun ist

Die Unionsfraktion steht nun vor einer wichtigen Entscheidung. Jeder einzelne Abgeordnete, der der Wahl dieser Richterin zustimmt, macht sich mitverantwortlich für künftige Urteile, die das Lebensrecht weiter schwächen werden. Doch sie stehen unter öffentlichem Druck – und dieser Druck muss wachsen.

Die Lebensschutzorganisation 1000plus bietet auf ihrer Website eine Möglichkeit, schnell und unkompliziert ein Musteranschreiben an den zuständigen Unionsabgeordneten im Kreis des jeweiligen Lesers zu erstellen. Diese E-Mail ist ein Aufschrei des Gewissens – und eine konkrete Handlung gegen das Schweigen.

Wir dürfen uns – trotz der Aussichtslosigkeit in so vielen politischen Angelegenheiten – nicht geschlagen geben und müssen erkennbar bleiben.

Deshalb bitten wir jeden Einzelnen von euch: Versendet bitte diese E-Mail. Dauer: 1–2 Minuten.

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