Die Lehre vom Fegfeuer (lat. Purgatorium) ist ein fester Bestandteil des überlieferten katholischen Glaubens. Sie wurde von der Kirche durch Jahrhunderte hinweg klar definiert, insbesondere durch das Konzil von Florenz (1439), das Konzil von Trient (1545–1563) und den Katechismus des Konzils von Trient (Catechismus Romanus, 1566). Entgegen weitverbreiteten Missverständnissen ist das Fegfeuer nicht ein Ort für „alle gutmeinenden Menschen“ oder eine allgemeine Zwischenstation für Verstorbene aller Religionen. Nein – das Fegfeuer ist ausschließlich für jene Seelen bestimmt, die in der heiligmachenden Gnade der katholischen Kirche sterben, aber noch nicht vollkommen gereinigt sind.
Das Fegfeuer ist nur für die Katholiken bestimmt
Das Fegfeuer ist nicht die Hölle. Es ist ein Reinigungsort für die seligen, denen noch Sündenmakel anhaften. Folgende Voraussetzungen muss eine Seele erfüllen um ins Fegfeuer kommen zu können.
1. Gültig getauft sein (also zur Kirche gehören),
2. im Stand der Gnade sterben (ohne schwere, unvergebene Todsünde),
3. noch Sündenstrafen oder ungesühnte lässliche Sünden mit sich tragen.
Diese Seelen sind gerettet, aber noch nicht „bereit für den Himmel“, da gemäß Offb 21,27 „nichts Unreines in das himmlische Jerusalem eingehen wird.
Die Kirche hat ebenso unmissverständlich immer gelehrt, dass das Fegfeuer nicht offensteht für:
Ungetaufte – da sie keine heiligmachende Gnade empfangen haben, sind sie außerhalb der Kirche (extra Ecclesiam nulla salus).
Protestanten und Häretiker – auch wenn sie subjektiv guten Willens sein mögen, stehen sie objektiv außerhalb der wahren Kirche Christi.
Todsünder – wer in schwerer Sünde stirbt, ohne Reue oder Sakrament, geht der ewigen Verdammnis entgegen (vgl. Konzil von Trient, Sessio VI, can. 30).
Es ist Wahnsinn, zu behaupten, das Fegefeuer sei für alle da. Die katholische Kirche lehrt mit höchster Autorität, dass das Fegefeuer nur für im Gnadenstand sterbende Katholiken bestimmt ist. Ungetaufte, Protestanten und Götzendiener sowie Todsünder können nicht selig werden und gelangen daher nicht ins Fegefeuer.
„Die Seelen der Frommen, die noch nicht ganz gereinigt sind, werden nach dem Tod im Fegfeuer geläutert.“
– Konzil von Florenz, Dekret für die Griechen (Laetentur caeli, 1439)
Der Catechismus Romanus erklärt, dass das Fegfeuer ein Ort ist,
„wo die Seelen der Frommen, die nicht ganz rein aus diesem Leben scheiden, durch zeitliches Feuer geläutert werden.“
(Catechismus Romanus, Teil I, Kap. 6)
Er nennt ausdrücklich die „animæ piorum“ – die Seelen der Frommen –, nicht aber jene außerhalb des Glaubens.
Moderne nachkonzilliare Verfälschungen der Fegfeuerlehre
Leider ist diese klare Lehre in der Nachkonzilszeit vielerorts verwischt oder relativiert worden. Es wird oft suggeriert, das Fegfeuer stünde allen offen – auch Nichtkatholiken. Solche Ideen widersprechen jedoch eindeutig der überlieferten Lehre der Kirche und den Aussagen ihrer Konzilien und Katechismen.
Die Kirche hat stets zwischen der Gnade des Heils innerhalb der Kirche und dem Zustand außerhalb der Kirche unterschieden. Wer sich durch Häresie, Schisma oder Ablehnung der Taufe selbst von der Kirche trennt, kann nicht an ihren geistlichen Gütern teilnehmen – dazu gehört auch das Fegfeuer.
Die Kirche lehrt aber auch, dass Menschen die aus Unwissenheit und unverschuldet nicht katholisch sind, gerettet werden können, wenn sie ein gutes Leben auf der Suche nach Gott geführt haben. Doch diese Menschen gehören dann der Seele der Kirche an. Auf diese Klausel sollte man sich jedoch nicht verlassen, denn außerhalb von Christus und seiner Kirche gibt es kein Heil.