Kinderehe im Islam – Eine tiefgehende Analyse der islamischen Quellen

Die Praxis der Kinderehe wird in der modernen Welt zunehmend als menschenrechtswidrig betrachtet. Dennoch ist sie in vielen islamisch geprägten Ländern bis heute erlaubt oder gesellschaftlich akzeptiert. Diese Praxis ist nicht nur ein kulturelles Phänomen, sondern tief in den islamischen Schriften – dem Koran, den Hadithen und den Aussagen klassischer islamischer Gelehrter – verwurzelt.

Aus authentischen Quellen

In diesem Artikel werden wir detailliert aufzeigen, dass Kinderehen nach islamischer Lehre erlaubt sind. Wir werden Belege aus dem Koran, den authentischen Hadithen sowie den Werken führender islamischer Gelehrter nennen.

Die Kinderehe im Koran

Der Koran selbst erwähnt explizit die Möglichkeit der Ehe mit minderjährigen Mädchen. Dies zeigt sich insbesondere in Sure 65, Vers 4, die die Wartezeit (Idda) nach der Scheidung regelt:

„Und diejenigen von euren Frauen, die keine (Monatsblutung) mehr erwarten, für sie ist ihre Wartezeit drei Monate, ebenso für diejenigen, die sie noch nicht haben. Und für die Schwangeren gilt ihre Frist, bis sie entbinden.“ (Sure 65:4, Übersetzung von Rudi Paret)

Dieser Vers behandelt drei Gruppen von Frauen:

  • Frauen, die keine Menstruation mehr haben (ältere Frauen).
  • Frauen, die noch nie eine Menstruation hatten (also vorpubertäre Mädchen).
  • Schwangere Frauen.

 

Da die Wartezeit (Idda) nur für Frauen gilt, die bereits Geschlechtsverkehr hatten, bedeutet dies zwangsläufig, dass Mädchen, die noch keine Menstruation hatten, bereits verheiratet und sexuell aktiv sein können.

Klassische Korankommentare zu Sure 65:4

Tafsir al-Jalalayn erklärt zu diesem Vers:

„Die Wartezeit für jene, die noch keine Menstruation haben, weil sie noch zu jung sind, beträgt ebenfalls drei Monate.“

Ibn Kathir schreibt in seinem Tafsir:

„Dies bedeutet, dass das Mädchen noch keine Menstruation hatte, weil es zu jung ist.“

Al-Tabari (gest. 923, einer der frühesten Korankommentatoren) bestätigt ebenfalls, dass dieser Vers sich auf Kinder bezieht:

„Gott hat eine Wartezeit für jene bestimmt, die noch keine Menstruation hatten, weil sie zu jung sind.“

Diese Auslegungen zeigen klar, dass nach traditioneller islamischer Interpretation der Koran die Ehe und den Geschlechtsverkehr mit minderjährigen Mädchen erlaubt.

Die Kinderehe in den Hadithen

Die zuverlässigsten islamischen Überlieferungen berichten, dass der Prophet Mohammed selbst eine Kinderehe praktizierte. Dies wird insbesondere in den berühmten Hadithsammlungen von Bukhari, Muslim, Abu Dawud und anderen belegt.

Aischa wurde mit sechs Jahren verheiratet und mit neun Jahren die Ehe vollzogen

Sahih al-Bukhari (Hadith 5133, Buch 67, Hadith 65):

„Aischa berichtete: Der Prophet heiratete mich, als ich sechs Jahre alt war, und er vollzog die Ehe mit mir, als ich neun Jahre alt war.“

Sahih Muslim (Hadith 1422a):

„Aischa berichtete: Der Gesandte Allahs heiratete mich, als ich sechs Jahre alt war, und die Ehe wurde mit mir vollzogen, als ich neun Jahre alt war.“

Sunan Abu Dawud (Hadith 2121):

„Aischa sagte: Der Gesandte Allahs heiratete mich, als ich sechs Jahre alt war, und die Ehe wurde mit mir vollzogen, als ich neun Jahre alt war.“

Diese Überlieferungen gelten als sahih (authentisch) und sind daher maßgeblich für die islamische Rechtslehre.

Weitere Hadithe zur Kinderehe

Sunan an-Nasa’i (Hadith 3255):

„Aischa sagte: Als ich mit dem Propheten verheiratet wurde, war ich sechs Jahre alt, und er vollzog die Ehe mit mir, als ich neun Jahre alt war.“

Sunan Ibn Majah (Hadith 1877):

„Der Prophet heiratete Aischa, als sie sechs Jahre alt war, und vollzog die Ehe mit ihr, als sie neun Jahre alt war.“

Diese Berichte sind mehrfach belegt und können nicht einfach als Fälschungen oder Missverständnisse abgetan werden.

Ein weiterer bedeutender Hadith, der zeigt, dass Aischa noch ein Kind war, als die Ehe mit Mohammed vollzogen wurde, ist folgender:

Aischa spielte noch mit Puppen

Sahih al-Bukhari (Hadith 6130, Buch 78, Hadith 157):

„Aischa berichtete: Ich pflegte mit Puppen zu spielen, während ich mit dem Propheten verheiratet war, und meine Freundinnen spielten ebenfalls mit mir. Wenn der Gesandte Allahs hereinkam, versteckten sie sich vor ihm, aber er ließ sie dann zu mir kommen, damit sie mit mir spielen konnten.“

Sunan Abu Dawud (Hadith 4931):

„Aischa sagte: Ich pflegte mit Puppen zu spielen, während ich beim Propheten war.“

Dieser Hadith ist besonders aufschlussreich, weil das Spielen mit Puppen nach der islamischen Lehre nur für kleine Kinder erlaubt ist. In der islamischen Jurisprudenz ist es erwachsenen Frauen verboten, Puppen zu besitzen, weil sie als Abbilder von Lebewesen gelten, was im Islam als problematisch angesehen wird. Dies bestätigt, dass Aischa noch ein kleines Mädchen war, als Mohammed die Ehe mit ihr vollzog, was die Berichte, dass sie erst neun Jahre alt war, weiter untermauert.

Islamische Rechtsgelehrte zur Kinderehe

Basierend auf den oben genannten Quellen haben führende islamische Gelehrte die Kinderehe über Jahrhunderte hinweg als erlaubt angesehen.

Ibn Qudamah (Hanbalitische Rechtsschule, „Al-Mughni“, Band 9, S. 398):

„Es gibt keinen Dissens darüber, dass es erlaubt ist, ein Mädchen zu verheiraten, solange sie noch ein Kind ist.“

Imam Nawawi (Kommentar zu Sahih Muslim, Band 9, S. 206):

„Es ist erlaubt, ein kleines Mädchen zu verheiraten, selbst wenn sie noch kein Anzeichen der Reife zeigt.“

Ibn Kathir (Tafsir zu Sure 65:4):

„Dies bezieht sich auf das Mädchen, das noch keine Menstruation hatte, weil es zu jung ist.“

Imam Malik (Malikitische Rechtsschule, „Al-Muwatta“, Band 2, Hadith 43):

„Ein Vater kann seine Tochter gegen ihren Willen verheiraten, solange sie noch ein Kind ist.“

Diese Aussagen zeigen, dass die Erlaubnis zur Kinderehe in der islamischen Jurisprudenz weit verbreitet ist.

Die heutige Praxis der Kinderehe in islamischen Ländern

Da die islamischen Quellen die Kinderehe erlauben, ist sie in vielen islamischen Ländern weiterhin legal oder gesellschaftlich akzeptiert:

Saudi-Arabien: Bis vor wenigen Jahren gab es kein Mindestalter für die Ehe.

Iran: Das Mindestalter für die Ehe beträgt offiziell 13 Jahre für Mädchen, mit Zustimmung der Eltern kann es aber noch niedriger sein.

Afghanistan, Jemen, Pakistan: Kinderehen sind weit verbreitet, oft mit religiöser Rechtfertigung.

Sudan: Mädchen können bereits ab 10 Jahren verheiratet werden.

Selbst in Ländern, die Gesetze gegen Kinderehen haben, wird die Praxis oft durch islamische Rechtsprechung legitimiert. Die Kinderehe ist kein Missverständnis oder ein rein kulturelles Phänomen, sondern tief in der islamischen Theologie verankert. Der Koran (Sure 65:4) erlaubt die Ehe mit minderjährigen Mädchen, die Hadithe bestätigen, dass der Prophet Mohammed eine solche Ehe vollzog, und islamische Rechtsgelehrte haben diese Praxis über Jahrhunderte hinweg verteidigt. Während einige moderne Muslime versuchen, die Praxis abzulehnen oder neu zu interpretieren, bleibt sie in vielen islamischen Ländern Realität, da sie auf den ursprünglichen Lehren des Islam basiert.

War die Kinderehe in Europa normal?

Ein häufiges Argument zur Verteidigung der Kinderehe ist, dass es „früher auch in Europa normal war, sehr junge Mädchen zu verheiraten.“ Dieses Argument wird oft genutzt, um heutige Kinderehen in islamischen oder anderen traditionellen Kulturen zu rechtfertigen. Doch bei genauer Betrachtung zeigt sich, dass es auf falschen Annahmen basiert und die historische Realität verfälscht.

Kinderehen waren in Europa die Ausnahme, nicht die Regel

In Europa, insbesondere im christlichen Mittelalter, wurde die Ehe immer als eine heilige Verbindung zwischen zwei reifen Personen angesehen. Die Kirche hatte dabei eine entscheidende Rolle in der Regulierung von Ehen, um sicherzustellen, dass sie nach göttlicher Ordnung geschlossen wurden. Das Mindestalter für eine gültige Ehe lag in der Regel bei 12 Jahren für Mädchen und 14 Jahren für Jungen, doch das bedeutet nicht, dass es üblich war, so früh zu heiraten. Die meisten Ehen wurden erst nach der Pubertät geschlossen, oft mit 16 oder älter, insbesondere in den unteren Gesellschaftsschichten, wo Arbeitskraft und Familienführung wichtig waren. Adelige Ehen wurden aus politischen Gründen oft früh arrangiert, aber die Eheschließung war meist nur symbolisch. Der tatsächliche Vollzug erfolgte erst nach Erreichen der körperlichen Reife.

Unterschied zwischen Verlobung und Ehevollzug

In vielen historischen Fällen wurden Ehen frühzeitig arrangiert, aber nicht sofort vollzogen. Die Kirche lehrte, dass der Ehevollzug erst erfolgen sollte, wenn die Ehefrau körperlich dazu bereit war. Ein Beispiel ist die Heilige Elisabeth von Thüringen (1207–1231), die zwar mit 4 Jahren verlobt wurde, aber erst mit 14 tatsächlich heiratete und mit 15 ihr erstes Kind bekam – was selbst damals schon als früh galt.

Die katholische Kirche schützte die Ehe und die Unschuld der Kinder

Die katholische Kirche war stets ein Verteidiger der natürlichen Ordnung und des Wohlbefindens der Familie. Bereits im Mittelalter hatte sie klare Regeln, die sich von der islamischen Praxis der Kinderehe stark unterscheiden:

Die Kirche verlangte die freie Zustimmung beider Ehepartner zur Ehe. Ein Kind unter sieben Jahren konnte nicht einmal verlobt werden. Ein Ehevollzug mit einem unreifen Mädchen galt als Missbrauch und wurde verurteilt. Zwangsehen wurden von der Kirche als ungültig erklärt, wenn die betroffene Person nicht freiwillig zugestimmt hatte. Die Kirche erkannte also an, dass eine echte Ehe nicht nur eine vertragliche, sondern eine spirituelle und physische Vereinigung sein muss – etwas, das nur zwischen reifen Menschen geschehen kann. Im Gegensatz dazu wird die Kinderehe in einigen Kulturen aktiv verteidigt, oft mit religiösen Argumenten. Doch während das Christentum sich immer weiter von frühen Ehen entfernte und den Schutz der Kinder stärkte, blieb sie in anderen Kulturen bis heute bestehen.

Historische Entwicklung – Die zunehmende Ablehnung früher Ehen in Europa

Ein weiteres wichtiges Argument gegen die Behauptung, dass Kinderehen in Europa „normal“ waren, ist die historische Entwicklung:

Bereits ab dem 12. Jahrhundert begann die Kirche, das Mindestalter für Ehen strikter zu handhaben. Im 16. und 17. Jahrhundert lag das Heiratsalter für die meisten europäischen Frauen bei etwa 18 bis 20 Jahren. Im 19. Jahrhundert wurde in vielen Ländern gesetzlich festgelegt, dass Frauen erst mit 16 oder 18 heiraten durften. Das zeigt deutlich: Die christlich geprägten Gesellschaften Europas entwickelten sich in eine Richtung, die den Schutz der Kinder und die moralische Reife der Ehepartner betonte.

Warum dieses Argument eine Ablenkung ist

Selbst wenn es in Europa einige Fälle früher Eheschließungen gegeben haben mag, ändert das nichts an der moralischen Frage: Nur weil etwas früher vorkam, heißt es nicht, dass es richtig war. Historische Missstände rechtfertigen keine heutigen Verbrechen. Wenn etwas falsch war, dann bleibt es falsch – unabhängig davon, wo oder wann es praktiziert wurde. Die katholische Kirche und die christliche Tradition haben die Ehe als etwas Heiliges geschützt – nicht als ein Instrument der Unterdrückung. Die Kinderehe ist keine Frage der Geschichte, sondern eine Frage der Moral. Und die moralische Wahrheit bleibt bestehen: Ein Kind kann keine Ehe eingehen. Eine solche Verbindung ist kein heiliges Sakrament, sondern eine teuflische Perversion der göttlichen Ordnung.

Die europäische Geschichte widerlegt die Verteidigung der Kinderehe

Die Idee, dass Kinderehen in Europa „normal“ waren, ist eine historische Verzerrung. Die katholische Kirche hat stets den Schutz der Kinder betont, und obwohl es früher vereinzelte Fälle von frühen Eheschließungen gab, waren sie nicht die Regel und wurden oft nur symbolisch vollzogen. Die Kinderehe bleibt ein Verbrechen gegen die göttliche Ordnung, egal wann oder wo sie praktiziert wurde. Wer sie heute verteidigt, versucht lediglich, das Unrecht zu relativieren – doch vor Gott gibt es keine Rechtfertigung für die Zerstörung der Unschuld. Die Ehe Mohammeds mit Aischa hingegen war eine bewusste Praxis, die durch die islamische Theologie und Rechtsprechung bis heute legitimiert wird.

Kinderehen und ihre tödlichen Folgen

Die Kinderehe ist eine der grausamsten Formen der Unterdrückung junger Mädchen. Millionen von minderjährigen Mädchen werden jedes Jahr gegen ihren Willen verheiratet, meistens in islamischen Ländern sowie an wesentlich ältere Männer und das nach dem Vorbild von Mohammed der selber 53 Jahre alt war als er die 6 Jährige Aisha heiratete und mit 9 Jahren die Ehe mit ihr vollzog. Diese Praxis, die in vielen Ländern noch immer legal oder gesellschaftlich akzeptiert ist, hat schwerwiegende gesundheitliche, psychische und soziale Konsequenzen.

Die erschreckenden Zahlen der Kinderehe

Die Zahlen sind alarmierend: Jeden Tag werden weltweit etwa 41.000 Kinder zwangsverheiratet – das entspricht rund 15 Millionen Mädchen pro Jahr.

Besonders häufig tritt die Kinderehe in folgenden Regionen auf:

Südasien (insbesondere Indien, Pakistan und Bangladesch)

Afrika südlich der Sahara (Nigeria, Tschad, Sudan)

Naher Osten (Jemen, Iran, Afghanistan)

Obwohl es auch in einigen nicht-muslimischen Ländern Kinderehen gibt, ist die Praxis besonders in islamisch geprägten Ländern tief in der religiösen Tradition verankert.

Lebensgefährliche gesundheitliche Folgen

Eines der größten Risiken für Mädchen in Kinderehen sind die lebensgefährlichen medizinischen Komplikationen bei Schwangerschaften. Der Körper eines jungen Mädchens ist oft nicht bereit für eine Schwangerschaft, was zu schwerwiegenden Folgen führt:

Erhöhte Müttersterblichkeit: Jährlich sterben etwa 70.000 minderjährige Mädchen während Schwangerschaft und Geburt. In Entwicklungsländern ist dies eine der häufigsten Todesursachen für Mädchen unter 18 Jahren.

Geburtskomplikationen: Zu frühe Schwangerschaften führen häufig zu Fisteln, einem Geburtsverletzungssyndrom, das zu Inkontinenz und sozialer Isolation führt.

Hohe Säuglingssterblichkeit: Kinder, die von jungen Müttern geboren werden, haben ein viel höheres Risiko, bei der Geburt zu sterben oder schwere gesundheitliche Probleme zu entwickeln. Diese medizinischen Fakten machen deutlich, dass Kinderehen jedes Jahr zehntausenden Mädchen das Leben kosten.

Psychische und soziale Auswirkungen

Neben den physischen Gefahren leiden diese Mädchen auch unter enormen psychischen Belastungen.

Häusliche Gewalt: Viele frühverheiratete Mädchen werden Opfer sexueller Übergriffe und häuslicher Gewalt. Da sie finanziell abhängig sind, gibt es kaum eine Möglichkeit, sich zu befreien.

Fehlende Bildung: Die meisten minderjährigen Bräute müssen die Schule abbrechen, was ihnen langfristig jede wirtschaftliche Unabhängigkeit nimmt.

Soziale Isolation: Viele dieser Mädchen werden von ihrer Familie und ihren Altersgenossen getrennt und in ein Leben gezwungen, für das sie weder körperlich noch emotional bereit sind. Diese Konsequenzen bedeuten, dass Kinderehen einen Teufelskreis aus Armut und Abhängigkeit erschaffen, der oft über Generationen weitergegeben wird.

Warum wird die Kinderehe immer noch verteidigt?

Trotz der gravierenden Folgen wird die Kinderehe in vielen vorallem islamisch geprägten Gesellschaften weiterhin praktiziert. Besonders im Islam gibt es zahlreiche Quellen, die als Rechtfertigung für diese Praxis herangezogen werden. Diese Begründungen aus den islamischen Quellen machen es schwer, gegen Kinderehen vorzugehen, da Kritiker schnell als islamfeindlich oder kulturell ignorant abgestempelt werden. Doch die Fakten zeigen eindeutig, dass es sich nicht um eine harmlose Tradition handelt, sondern um eine Menschenrechtsverletzung mit tödlichen Folgen.

Ein weltweites Problem, das beendet werden muss

Die Kinderehe ist kein Relikt der Vergangenheit, sondern ein aktuelles, globales Problem, das jedes Jahr Millionen von Mädchen ihrer Kindheit, Bildung und oft auch ihres Lebens beraubt. Sie ist kein rein kulturelles oder wirtschaftliches Problem, sondern wird in vielen vorwiegend islamischen Regionen der Welt verteidigt.

Die Kinderehe aus katholischer Sicht – Ein teuflisches Verbrechen gegen die göttliche Ordnung

Die Heilige Mutter Kirche lehrt uns, dass Gott eine Ordnung in die Schöpfung gelegt hat. Alles, was dieser göttlichen Ordnung widerspricht, ist nicht nur sündhaft, sondern stammt letztlich von Satan, dem Widersacher Gottes. Die Praxis der Kinderehe ist ein direkter Angriff auf diese Ordnung und damit ein teuflisches Werk, das zerstört, was Gott erschaffen hat.

Die göttliche Ordnung der Ehe und ihre Perversion durch die Kinderehe

Die katholische Kirche lehrt, dass die Ehe eine heilige, von Gott eingesetzte Institution ist, die auf der natürlichen Ordnung beruht. Der heilige Paulus schreibt:

„Darum wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und seiner Frau anhangen, und die zwei werden ein Fleisch sein.“ (Epheser 5:31)

Worauf basiert die Ehe?

Vernunft und freier Wille: Beide Ehepartner müssen in vollem Bewusstsein und aus freiem Willen die Ehe eingehen. Ein Kind kann dies nicht.

Reife und Verantwortung: Ehe ist ein Sakrament und eine Berufung, die erfordert, dass beide Partner reif und fähig sind, eine Familie zu führen.

Heiligkeit und Liebe: Die Ehe soll ein Abbild der Verbindung zwischen Christus und seiner Kirche sein – ein reines, aufopferndes Band der Liebe.

Die Kinderehe verdreht all diese Prinzipien:

Ein Kind kann nicht frei zustimmen. Eine „Ehe“ mit einem Kind ist also keine Ehe, sondern ein Verbrechen. Ein Kind kann keine Verantwortung für eine Familie tragen. Die Ehe wird zur bloßen Machtausübung über die Schwächsten. Statt Liebe und Heiligkeit gibt es Missbrauch und Unterdrückung. Die Kinderehe ist keine sakramentale Vereinigung, sondern eine satanische Perversion der göttlichen Ehe.

Die Würde des Menschen – Geschaffen nach dem Bild Gottes

Die katholische Kirche lehrt, dass der Mensch nach dem Bild Gottes geschaffen ist (Genesis 1:27). Dies bedeutet, dass jeder Mensch eine unantastbare Würde besitzt, die nicht durch soziale, wirtschaftliche oder kulturelle Umstände aufgehoben werden kann. Ein Kind ist ein Abbild Gottes, nicht ein Besitz, den man verkaufen oder weggeben kann. Ein Kind hat das Recht, in Reinheit und Unschuld aufzuwachsen. Jede Form der Misshandlung eines Kindes ist eine direkte Beleidigung Gottes selbst.

Die Heilige Schrift warnt uns ernsthaft davor, die Unschuldigen zu verderben:

„Wer aber einem dieser Kleinen, die an mich glauben, Ärgernis gibt, für den wäre es besser, dass ihm ein Mühlstein um den Hals gehängt und er in die Tiefe des Meeres versenkt würde.“ (Matthäus 18:6)

Die Kinderehe ist nichts anderes als eine bewusste Zerstörung der von Gott geschaffenen Unschuld – und wer sie verteidigt oder praktiziert, begeht ein Werk des Teufels.

Die Heilige Jungfrau Maria als Vorbild – Kein Platz für Kinderehen im Christentum

Einige Verteidiger der Kinderehe behaupten, dass es in biblischen Zeiten „normal“ gewesen sei, Kinder früh zu verheiraten. Diese Argumentation ist eine Lüge. Nirgendwo in der katholischen Tradition wird eine Ehe mit einem Kind befürwortet. Christliche Ehe war stets an die moralische Reife und die freie Zustimmung gebunden. Im Gegensatz dazu lässt der Islam Kinderehen nicht nur zu, sondern fördern sie – und dies mit angeblichen „göttlichen Offenbarungen“.

Doch kein wahrer Gott würde jemals die Unschuld zerstören, die er selbst erschaffen hat.

Die Kinderehe – Ein direkter Angriff des Teufels auf Gottes Plan

Die Kinderehe ist nicht einfach nur eine soziale oder kulturelle Frage – sie ist ein Angriff Satans auf Gottes Schöpfung. Sie zerstört die Familie. Ein Kind kann keine Familie führen, und eine solche Verbindung basiert nicht auf Liebe, sondern auf Gewalt und Unterdrückung. Sie verletzt die Natur des Menschen. Die körperliche und seelische Unreife eines Kindes wird ignoriert und geopfert. Sie dient der Ausbreitung des Bösen. Wenn Unrecht als „normal“ angesehen wird, breitet sich die Dunkelheit immer weiter aus.

Die Katholische Kirche lehrt uns:

„Das Böse ist kein abstraktes Prinzip, sondern eine Person, Satan, der gegen Gott kämpft.“

Die Kinderehe ist eines der mächtigsten Werkzeuge Satans, um unschuldige Seelen zu zerstören.

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